Die Bereitschaft der Bevölkerung, sich auf digitale Lösungen im Gesundheitswesen einzulassen, ist groß.
So das Ergebnis einer Umfrage, die von Bitkom Research 2019 durchgeführt wurde. Danach nutzen zwei
von drei Smartphone-Besitzern in Deutschland Gesundheits-Apps. Informationen zu Gesundheits-, Fitness-
und Ernährungsthemen liegen dabei ganz vorne. Im konkreten Krankheitsfall wären über zwei Drittel bereit,
digitale Unterstützungsangebote einzusetzen. Jeder Zweite der Befragten hält die digitale Versorgung
für notwendig, um die steigenden Kosten des Gesundheitssystems aufzufangen. Der Markt hat einiges zu
bieten und fast täglich kommen neue Angebote hinzu. Aber was bringen die Apps wirklich? Welchen Nutzen
haben sie? Sind die Inhalte seriös und wissenschaftlich fundiert? Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Nicht ungeprüft nutzen
Der Krebsinformationsdienst am Deutschen Krebsforschungszentrum empfiehlt, eine Gesundheits-App
nicht ungeprüft zu verwenden. Bei der Bewertung kann eine Checkliste helfen, die das Aktionsbündnis
Patientensicherheit unter www.aps-ev.de/app-checkliste bereit stellt.
Zweck und Funktionalität
der App, Vorhandensein von Prüfsiegeln wie dem HONcode, Impressum und verständliche Datenschutzerklärung
sowie die Finanzierungsform sind relevante Kriterien, die mit der Checkliste abgefragt werden.
Ein weiterer Punkt: Was sagen andere zu der App, hat sie viele gute Bewertungen verschiedener
Nutzer oder nicht? In nur drei Schritten – Abfrage der Kriterien, ihre Auswertung und die
Empfehlung – liegt das Ergebnis vor. „Die Checkliste ist ein einfaches, aber gutes Instrument,
um auf Nummer sicher zu gehen. Werden die Kriterien nicht oder nur teilweise erfüllt, ist Skepsis
angebracht“, so Dr. Susanne Weg-Remers. Sie ist Leiterin des Krebsinformationsdienstes am
Deutschen Krebsforschungszentrum, der seit über 30 Jahren rund um das Thema Krebs hochwertige
und verständliche Gesundheitsinformationen zur Verfügung stellt. Die Ärztinnen und Ärzte des
Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums beantworten täglich von 8-20 Uhr
kostenlos Fragen von Patienten, Angehörigen und Interessierten telefonisch unter 0800-420 30 40
oder per E-Mail ( krebsinformationsdienst@dkfz.de).
Perspektive: Apps auch auf Rezept?
Digitale Anwendungen wie Gesundheits-Apps können für Patienten von Nutzen sein – das sagen auch gesundheitspolitische Experten. Gleichzeitig gibt es aber auch warnende Stimmen, da viele Apps sensible Gesundheitsdaten sammeln, die vor Missbrauch geschützt werden müssen. Ende 2019 ist das Gesetz „Digitale Versorgung“ in Kraft getreten. Es schafft die gesetzliche Grundlage, um zukünftig die ärztliche Verordnung von medizinischen Apps zu ermöglichen. Dafür in Frage kommen allerdings nur Apps, die als Medizinprodukt zugelassen sind. Inzwischen liegt auch die dazugehörige Rechtsverordnung vor, die Sicherheits- und Nutzenanforderungen regeln soll. Für die Nutzenbewertung der Apps ist das BfArM zuständig. Grundlage sollen vergleichende Studien sein. Viele Detailfragen sind aber noch offen.
Quelle: www.dkfz.de
März 2020 |
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