Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Behandlung der Überaktiven Blase mit Mirabegron (BetmigaTM)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. November 2014 seinen Beschluss zur frühen Nutzenbewertung
von Mirabegron (BetmigaTM), einem neuartigen Beta-3-Rezeptoragonisten zur Behandlung der überaktiven
Blase (overactive bladder, OAB), gefasst. Es wurde kein Zusatznutzen im Vergleich zur zweckmäßigen
Vergleichstherapie Tolterodin anerkannt. Astellas Pharma bedauert dieses Ergebnis, zumal das IQWiG
bei seiner Bewertung des eingereichten Nutzendossiers einen relevanten Vorteil beim Endpunkt "Mundtrockenheit"
gesehen hat. Mundtrockenheit gilt in der klinischen Praxis als therapierelevante Nebenwirkung anticholinerg
wirksamer Substanzen wie Tolterodin und ist für viele Patienten sehr belastend. Astellas Pharma wird dennoch,
wie im Verfahrensablauf vorgesehen, Erstattungsbetragsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband aufnehmen.
Mirabegron stellt nach „30 Jahren Anticholinergika“ erstmals ein völlig neues Therapieprinzip bei der
Behandlung der Überaktiven Blase dar. Die Substanz bindet selektiv und mit hoher Affinität an die
Beta-3-Rezeptoren des Blasenmuskels. Dadurch entspannt Mirabegron die glatte Blasenmuskulatur,
vergrößert die Speicherkapazität der Blase und verlängert die Speicherphase.
Bei der mündlichen Anhörung vor dem G-BA am 6. Oktober in Berlin wurden verschiedene Aspekte
zugunsten von Mirabegron angesprochen. Beteiligte Ärzte machten deutlich, dass sie „froh sind,
jetzt einen völlig neuen Therapieansatz zu haben, dass sie nämlich beta-3-sympathomimetisch behandeln
können; und dass sie die therapeutische Lücke für all die Patienten, die auf Anticholinergika gar
nicht ansprechen bzw. Kontraindikationen haben oder auch primär nicht infrage kommen, jetzt mit
Mirabegron füllen können“. Das sei für sie als Kliniker ein ganz wichtiger Baustein so ein Fazit.
Mittlerweile haben Ärzte in Deutschland mehr als 10.000 Betroffenen den neuen Beta-3-Rezeptor-Agonist
Mirabegron verordnet – und machen damit tagtäglich gute Erfahrungen. Leider spielen solche klinische
Erfahrungen aus der Versorgungsrealität bei der frühen Nutzenbewertung, die sich streng
an der Datenlage der Zulassungsstudien orientiert, keine entscheidende Rolle.
Die Entscheidung ist auf der Webseite des G-BA publiziert und öffentlich zugänglich:
www.g-ba.de/informationen/nutzenbewertung/117/
Quelle: Astellas Pharma GmbH
Dezember 2014
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