Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung vom 18.6.2015 die Entscheidung zum Zusatznutzen von Xtandi™ für den Einsatz bei erwachsenen Männern mit metastasiertem kastrationsresistenten Prostatakarzinom mit asymptomatischem oder mild symptomatischem Verlauf nach Versagen der Androgenentzugstherapie, bei denen eine Chemotherapie klinisch noch nicht indiziert ist, getroffen. Der Beschluss lautet: Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.
Enzalutamid (XTANDI™) ist seit September 2013 in Deutschland verfügbar und wird zur
Behandlung erwachsener Männer mit metastasiertem kastrationsresistenten Prostatakarzinom (mCRPC)
eingesetzt, deren Erkrankung während oder nach einer Chemotherapie mit Docetaxel fortschreitet.
Seit November 2014 kann XTANDI™ auch eingesetzt werden bei erwachsenen Männern mit mCRPC mit
asymptomatischem oder mild symptomatischem Verlauf nach Versagen der Androgenentzugstherapie,
bei denen eine Chemotherapie klinisch noch nicht indiziert ist. Grundlage für dieses positive
Votum sind Ergebnisse der PREVAIL Studie. Hier hat Enzalutamid gezeigt, dass es das Risiko,
am mCRPC zu versterben, signifikant um 29 Prozent senken konnte (HR=0,71; 95% KI: 0,60-0,84; p<0,001)
und das Risiko der Krankheitsprogression oder Tod signifikant um 81 Prozent (HR=0,19; 95% KI: 0,15-0,23; p<0,001)
senken konnte.
Der Beschluss ist bereits auf der Internetseite des G-BA veröffentlicht. Darin werden auch
weitere Details, wie Größe der Zielpopulation, Jahrestherapiekosten, etc. angegeben.
Literaturhinweise:
[1] Beer TM et al. 2014. N Engl J Med. 371:424-433.
[2] Gemeinsamer Bundesausschuss. Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen
Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen
Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Enzalutamid [Online].
Quelle: Astellas Pharma GmbH
Juni 2015 |
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