In einer der drei zulassungsrelevanten Phase-III-Studien wurde Denosumab bei rund 1.000
CRPC-Patienten mit Knochenmetastasen erfolgreich geprüft: Der RANK-Ligand-Inhibitor war
bei mehreren Endpunkten effektiver als das Bisphosphonat Zoledronsäure: So wurde das Risiko
für das Auftreten der ersten sowie der ersten und nachfolgenden Knochenkomplikationen
(SRE, skeletal related events) im Vergleich zu Zoledronsäure signifikant um je 18%
gesenkt (HR 0,82; p=0,008) und um 3,6 Monate hinausgezögert [3]. Zudem verzögerte Denosumab
die Schmerzprogression, sodass Patienten erst später auf ein starkes Analgetikum ein-
oder umgestellt werden mussten. Letztlich wurde so auch die Lebensqualität im Vergleich
zu Zoledronsäure verbessert. Prof. Dr. Dorothea Weckermann, Chefärztin der Urologischen
Klinik, Klinikum Augsburg, kam daher als Pro-Diskutantin der Debatte zu dem Resümee:
„Denosumab ist die stärker osteoprotektiv wirkende Substanz beim metastasierten
kastrationsresistenten Prostatakarzinom und daher in dieser Situation Standard.“
Sie machte darauf aufmerksam, dass Denosumab, anders als Zoledronsäure, auch bei
hochgradiger Niereninsuffizienz sicher eingesetzt werden kann und damit breiter
anwendbar ist.
Überzeugende Studiendaten
Kontra-Diskutant Prof. Dr. Peter Hammerer, Chefarzt der Klinik für Urologie
und Uroonkologie, Klinikum Braunschweig, erklärte, den überzeugenden Studiendaten
nichts entgegensetzen zu können. „Die osteoprotektive Begleittherapie beim ossär
metastasierten CRPC ist Standard und wird in allen Leitlinien empfohlen. Dabei
hat sich Denosumab gegenüber Zoledronsäure als vorteilhafter erwiesen“, so Hammerer.
Er geht davon aus, dass die osteoprotektive Therapie in Zukunft wegen des
vermehrten Einsatzes neuer Substanzen wie Abirateron, Radium-223 oder Enzalutamid
beim metastasierten Prostatakarzinom weiter an Bedeutung gewinnen wird.
Beispielhaft nannte er Studiendaten mit Radium-223: Bei Kombination von Denosumab
mit dem Alphastrahler wurde das Überleben im Vergleich zu Radium-223 allein
deutlich verlängert [4].
Die Therapie mit Denosumab wird in der Regel gut vertragen. Eine mögliche
Nebenwirkung der antiresorptiven Therapie mit Denosumab ebenso wie mit Zoledronsäure
sind Kieferosteonekrosen (ONJ), welche unter den beiden Substanzen ähnlich häufig
auftreten. Bei 93% der Patienten, die eine ONJ entwickelten, waren maßgeblich
Zahnextraktionen, zahnärztliche Eingriffe und schlechte Mundhygiene als Risikofaktoren
verantwortlich [5]. Eine entsprechende Prophylaxe kann das ONJ-Risiko senken. Weckermann
nannte die Sanierung von Gebiss- und Kieferschäden vor Therapiestart, sorgfältige
Mundhygiene, Kontrolle des Kalziumspiegels vor und während der Therapie sowie eine
ausreichende Kalziumsubstitution.
Zulassung von Denosumab: unabhängig vom Kastrationsstatus
Bei ossär metastasierten hormon-sensitiven Patienten sprach sich Hammerer für
eine differenzierte Risikoevaluation aus: Die Indikation für eine Osteoprotektion
sollte von Tumorbiologie und Ausmaß der ossären Metastasierung abhängig gemacht
werden; auch sind Risikofaktoren für Knochenkomplikationen bei der Indikationsstellung
zu berücksichtigen. Weckermann erachtet die Osteoprotektion in diesem Kollektiv
als sinnvoll, da Knochenmetastasen Schmerzen und Folgekomplikationen verursachen.
Zudem begünstigt die Androgendeprivation die Entwicklung einer Osteoporose und
erhöht so ihrerseits das Frakturrisiko. Sie plädierte daher bei HSPC-Patienten
mit hoher Metastasenlast, primärer Chemo-Hormontherapie, schlechtem Ansprechen
auf die Androgendeprivation und Risikofaktoren für Knochenkomplikationen für
die Gabe von Denosumab. Die Zulassung von Denosumab beim ossär metasierten
Prostatakarzinom ist unabhängig vom Kastrationsstatus; der RANK-Ligand-Inhibitor
kann auch bei HSPC-Patienten mit Knochenmetastasen zulassungsgemäß eingesetzt
werden und wird dort auch erstattet, betonte Weckermann.
(Tumortherapie)-induzierte Osteoporose
Die Osteoprotektion mit Denosumab hat beim ossär metastasierten Prostatakarzinom
einen hohen Stellenwert, resümierte Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Wirth, Klinikdirektor,
Klinik und Poliklinik für Urologie, Dresden, und Vorsitzender der Oxford-Debatte.
Aber auch asymptomatische ossär metastasierte Patienten haben oft ein hohes
Progressionsrisiko und können von Denosumab profitieren. Wirth wies abschließend
auf die Gruppe von Patienten mit frühem Prostatakarzinom und hohem Frakturrisiko
hin: Hier hat sich Denosumab in niedriger Dosierung (als Prolia®) aufgrund der
Steigerung der Knochendichte und der Verhinderung neuer Wirbelkörperfrakturen
bewährt [6].
Quelle:
Satellitensymposium „OXFORD-Debatte: Osteoprotektion mit Denosumab – Standard
für alle Patienten mit Prostatakarzinom und Knochenmetastasen?“ im Rahmen
des 67. DGU-Kongresses, Hamburg, 25. September 2015. Veranstalter: Amgen GmbH.
Literatur:
[1] Interdisziplinäre Leitlinie der Qualität S3 zur Früherkennung,
Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms
http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/043-022OLl_S3_Prostatakarzinom_2014-12.pdf.
[2] Mottet N et al. Guidelines on Prostate Cancer.
http://uroweb.org/wp-content/uploads/09-Prostate-Cancer_LRV2-2015.pdf
[3] Fizazi K, et al. 2011. Lancet 377:813-22
[4] Saad F, et al. 2015. J Clin Oncol 33 (suppl; abstr 5034)
[5] Stopeck AT, et al. 2015. Support Cancer Care. Published online 3. September 2015 DOI 10.1007/s00520-015-2904-5
[6] Smith MR, et al. 2009. N Engl J Med 361:745-755
Oktober 2015
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