Screenings in der Früherkennung: Hohe Anzahl von
falsch-positiven Ergebnissen und Überdiagnosen
Grundlage dafür war ein Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen (IQWiG), der das Schadenspotenzial höher gewichtet als den Nutzen. Danach
kommt es beim Einsatz des Screenings in der Früherkennung zu einer hohen Anzahl von
falsch-positiven Ergebnissen und zu Überdiagnosen, d.h. es werden Prostatakarzinome
entdeckt, die etwa aufgrund eines sehr langsamen Wachstums bei älteren Männern eigentlich
nicht hätten behandelt werden müssen. Diese Nutzen-Schaden-Bilanz hat auch dann Bestand,
wenn es in einzelnen Fällen Vorteile – frühes Erkennen von bösartigen Tumoren,
verzögertes Fortschreiten der Krankheit sowie weniger Todesfälle durch den Krebs – gibt.
Aussagekraft des PSA-Werts gering
Das PSA wird in der Prostata gebildet und in die Samenflüssigkeit abgegeben. Als PSA-Test
wird die Messung der PSA-Konzentration im Blutserum bezeichnet. Der PSA-Wert ergibt sich
aus der Balance, wie viel PSA ins Blut gelangt und wie schnell es abgebaut oder ausgeschieden
wird. Von Mann zu Mann kann beides sehr unterschiedlich sein. Einen festgelegten Normalbereich
des PSA-Wertes gibt es nicht. Deutsche Fachgesellschaften sehen allerdings in der Regel ab
einem Wert von 4 ng/ml einen Klärungsbedarf. In der Regel wird eine Gewebeprobe entnommen.
Früherkennung: Alter wichtigster Risikofaktor für Prostatakrebs
Pro Jahr sterben in Deutschland etwa 14.000 Männer an den Folgen eines Prostatakrebses.
Bei ihnen verändert sich die Vorsteherdrüse (Prostata) bösartig. Gemessen an der Neuerkrankungsrate
stellt das Prostatakarzinom in Deutschland mit 23 Prozent aller Krebserkrankungen die häufigste
Tumorerkrankung des Mannes dar. Als wichtigster Risikofaktor gilt das Alter. Prostatakrebs tritt
überwiegend bei älteren Männern jenseits von 70 Jahren auf, Männer vor dem 45. bis 50. Lebensjahr
sind hingegen kaum betroffen. Daher bietet der GKV-Leistungskatalog für Männer ab 45 Jahren
einmal pro Jahr eine Früherkennungsuntersuchung an, um eine Krebserkrankung der Prostata
und des äußeren Genitals zu vermeiden. Basis dafür ist die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie
des G-BA.
Diese Früherkennungsuntersuchung umfasst u.a. eine gezielte Anamnese durch die niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzte, die Inspektion der entsprechenden Hautareale, das Abtasten der
Prostata vom After aus sowie eine anschließende Beratung zum Untersuchungsbefund.
Die Bestimmung des PSA-Werts im Blut ist nicht Bestandteil der gesetzlichen Früherkennung,
da die Aussagekraft bei gesunden Männern derzeit als zu unsicher eingestuft wird.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt
nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie; KFE-RL)
regelt die ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen, insbesondere
zum Umfang und Zeitpunkt der Leistungen, zur Dokumentation und Auswertung. Den
Beratungsantrag zur Bewertung des Prostatakrebs-Screenings mittels Bestimmung des
PSA-Werts hatte 2018 die Patientenvertretung gestellt.
In Deutschland läuft aktuell eine Studie (PROBASE), die darauf abzielt, eine risikoadaptierte Screeningstrategie zu entwickeln. Die Rekrutierung von fast 47.000 Männern ist abgeschlossen. Mit belastbaren Ergebnissen kann aber erst in einigen Jahren gerechnet werden. Bei entsprechenden Ergebnissen kann im G-BA erneut ein Beratungsantrag gestellt werden, die Bestimmung des PSA-Wertes in die Früherkennung des Prostatakrebses einzubeziehen. Antragsberechtigt sind die Trägerorganisationen des G-BA, die unparteiischen Mitglieder und die Patientenvertretung.
Quelle: G-BA
Dezember 2020 |
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