MikaDoc – Das Arztgespräch zum Mitgeben
„Patienten mit einer Krebsdiagnose können vor allem im Erstgespräch meist nur einen Teil der krankheits- und
therapierelevanten Informationen aufnehmen“, erklärte Dr. Jörg Schilling, Berlin. Um dieser Tatsache
Rechnung zu tragen und Krebspatienten einen persönlichen, digitalen Begleiter anzubieten, ist
MikaDoc – Das Arztgespräch zum Mitgeben entstanden. Gemeinsam mit Dr. Gandolf Finke (Managing Director Fosanis), Berlin,
stellte Schilling das Portal vor, welches vom Unternehmen Fosanis und der Amgen GmbH entwickelt und
durch ein aus Onkologen bestehendes Expertenboard unterstützt wurde.
Mit MikaDoc kann der behandelnde Arzt durch das einfache Setzen von Häkchen Artikel, Videos und
weitere Informationen zur Erkrankung für den Patienten auswählen. Zudem besteht für Ärzte die
Möglichkeit, eigene Inhalte – wie selbst erstellte Textbeiträge oder Videos – hochzuladen. Dieses
individuell zusammengestellte Informationspaket kann anschließend von den Patienten in der
kostenfreien Mika-App über das Smartphone abgerufen werden.
Dadurch wird dem Arzt viel Zeit bei der Aufklärung gespart: „Der Patient kommt bereits gut vorbereitet
und informiert zum nächsten Termin. Das Arztgespräch lässt sich somit effektiver gestalten“, so Schilling.
Eine Anmeldung zu dem nutzerfreundlichen Portal ist für Ärzte kostenlos unter www.mikadoc.de möglich.
Die Datensicherheit wird dadurch garantiert, dass die Verschlüsselung und Speicherung ausschließlich auf
Servern in Deutschland erfolgt. MikaDoc ist ein zertifiziertes Medizinprodukt und entspricht der DSGVO.
OnkoButler – Ein digitaler Therapiebegleiter aus der Praxis und für die Praxis
Aus der Notwendigkeit für ein durchgehendes Patientenmonitoring ist der OnkoButler am Zentrum
Ambulante Onkologie in Schorndorf entstanden. Dr. Michael Wöhr, Schorndorf, erklärte „seinen“
Weg von der analogen zur digitalen Verlaufsaufzeichnung bei seinen Patienten. Den Anstoß dazu
gaben die Patienten selbst, die nach einer einfachen Art der Aufzeichnung über ein digitales
Medium als Ersatz für die Fragebögen aus Papier fragten. Herausgekommen ist ein digitales
Tagebuch, welches das webbasierte Management von Gesundheitsdaten durch den Patienten ermöglicht.
Da es sich beim OnkoButler um ein reines sprechstundenbegleitendes Patiententool handelt,
entstehen keine Verpflichtungen für das Behandlungsteam. „Der Fokus liegt auf ‚einfach‘“,
bemerkte Wöhr, „einfaches Anmelden, einfache Datenerfassung und einfache Datenaufarbeitung“.
Zudem sei der OnkoButler kostenfrei und effizient.
Das digitale Tagebuch verbessert die Behandlung auf vielfältige Weise: Zum einen wird durch
das Mehr an Daten auch mehr Sicherheit und ein größerer Erfolg bei der Therapie erreicht;
zum anderen eröffnet sich für die Patienten eine neue Form der Beteiligung an der Therapie
ihrer Erkrankung. Anhand einer eigenen Erhebung zeigte Wöhr, dass das Alter der Patienten
dabei kaum eine Rolle spiele. Es wurden 20 Patienten in einem mittleren Alter von 72 Jahren
um Teilnahme am OnkoButler gebeten. 13 Patienten im mittleren Alter von 71 Jahren nahmen
teil und 7 Patienten im mittleren Alter von 76 Jahren lehnten die Teilnahme ab – in 4 Fällen
fehlte die technische Ausstattung, in 2 Fällen lagen psychologische Gründe vor und ein
Patient war dement. Patienten, die den OnkoButler verwenden, würden das Tool laut Befragten
in 100 % der Fälle weiterempfehlen. Als nächster Schritt ist die Umsetzung der Web-Version
in eine App geplant. Zudem soll die Meldung als Medizinprodukt erfolgen. Weitere
Informationen sind unter www.onkobutler.info einzusehen, die Anmeldung erfolgt unter
www.onkobutler.de
Die App auf Rezept – Digitale Gesundheitsanwendungen in der Praxis
Hans-Peter Bursig, Frankfurt am Main, vom ZVEI-Fachverband Elektromedizinische Technik
steuerte bei der Veranstaltung allgemeine Hinweise zu digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) bei.
Für die Aufnahme in das Verzeichnis erstattungsfähiger DiGA muss der Nachweis eines positiven
Versorgungseffekts in Form eines medizinischen Nutzens oder der patientenrelevanten Verfahrens-
und Strukturverbesserungen in der Versorgung erfolgen. Ärzte und Patienten sollen sicher sein
können, dass DiGA geeignet und sicher sind. Verordnung und Abgabe sind noch nicht verbindlich
geregelt, aber die Handhabung soll für Arzt und Patient so einfach wie möglich sein.
Die Entscheidung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur
Aufnahme der DiGA umfasst auch die Bestimmung der zur Versorgung erforderlichen ärztlichen
Leistungen, die dann abgerechnet werden können.
Quelle: Satellitensymposium im Rahmen des Deutschen Krebskongresses am 21.02.2020 in Berlin, Veranstalter: Amgen GmbH
25. März 2020 |
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