Hintergrund ist, dass zur Früherkennung eines frühen Prostatakarzinoms alle wissenschaftlichen
urologischen Fachgesellschaften national und international neben der rektalen Tastuntersuchung
die Durchführung eines PSA-Testes empfehlen. Trotz dieser eindeutigen Positionierung der
Fachexperten gilt in Deutschland der PSA-Test nicht als Teil der sogenannten „gesetzlichen
Vorsorge“ (Früherkennung) und muss deshalb von Patienten gegebenenfalls selbst bezahlt werden.
Da eine unkritische Anwendung des PSA-Testes zur „Überdiagnose“ von Prostatakrebs führen
kann und damit auch zur „Übertherapie“, haben sich in der Vergangenheit Experten anderer
Fachgesellschaften, insbesondere Epidemiologen und Gesundheitsökonomen, gegen den PSA-Test
als Früherkennungsmaßnahme ausgesprochen.
In diesem jahrelangen Streit wurde als Argument immer angeführt, dass die internationale
Datenlage bislang keine Senkung der Mortalität am Prostatakarzinom durch PSA-basierte
Früherkennung habe nachweisen können. Die DGU hat dabei stets kritisiert, dass eine Senkung
der Mortalität zwar ein statistisch wichtiger, aber nicht der entscheidende Parameter bei
einer Krebserkrankung mit jahrelanger Laufzeit auch bei Progression der Erkrankung sein dürfe.
Entscheidend sei die Betrachtung des Parameters der Entwicklung einer metastasierten
Erkrankung, denn diese bedeute Therapie, Nebenwirkungen sowie menschliches Leid und ist
mit immensen Kosten für Bildgebung und medikamentöse Therapie verbunden. Diese Argumente
wurden bislang von den Kritikern der PSA-basierten Früherkennung in den Wind geschlagen.
Neuere Daten aus Langzeitstudien haben nun aber auch eine deutliche Senkung der Mortalität
am Prostatakarzinom durch Therapie nachweisen können. Dies ist beim Prostatakrebs tatsächlich
nur in Studien mit sehr langer Laufzeit möglich. Dass diese Nachweise jetzt vorliegen, sollte
dazu führen, dass eine Neubewertung erfolgt. Dazu ist der G-BA durch den Antrag des BPS
aufgefordert worden. „Aufgrund der neuen Datenlage sollte man ein positives Votum der
Gremien erwarten dürfen“, sagt DGU-Präsident Prof. Dr. Oliver Hakenberg.
Bei einer positiven Bewertung durch den G-BA würde der PSA-Test im Rahmen der Früherkennung
wohl als GKV-Leistung anerkannt werden müssen. Die federführend von der DGU erstellte
„S3-Leitlinie zur Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des
Prostatakarzinoms“ empfiehlt schon jetzt, dass Männer über 45 Jahre und einer Lebenserwartung
von mehr als zehn Jahren über die Früherkennung zum Prostatakrebs informiert werden und ihnen,
wenn sie diese wünschen, auch der PSA-Test empfohlen wird.
Es ist auch kein Zufall, dass die Notwendigkeit des PSA-Testes von den medizinischen
Praktikern bezüglich des Prostatakarzinoms, den Urologen, und den betroffenen Patienten,
den Vertretern der Prostatakrebskranken, sehr deutlich gesehen wird, während Theoretiker
der Medizin wie Statistiker und Epidemiologen Vorbehalte sehen. Die DGU begrüßt es daher
ausdrücklich, dass eine neue wissenschaftliche Evaluation der aktuellen Datenlage
vorgenommen werden wird. „Die DGU wird diesen Prozess begleiten und sich spätestens
im Stellungnahmeverfahren aktiv einbringen“, sagt DGU-Generalsekretär
Prof. Dr. Maurice Stephan Michel.
Nach dem G-BA-Beschluss ist zunächst die Beauftragung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) zur Nutzenbewertung des PSA-Tests als Früherkennungsmaßnahme vorgesehen. Der Abschlussbericht des IQWiG soll im September 2020 vorliegen. Dem folgt ein weiterer Bewertungs- und Abwägungsprozess einschließlich Stellungnahmeverfahren. Die Beschlussfassung ist laut Zeitplan des G-BA zum PSA-Screening für Januar 2022 geplant.
Quelle: DGU / BvDU
23. Januar 2019 |
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