„Die Datenlage zum PSA-Test hat sich verändert, nachdem sich mit der US-amerikanischen
PLCO-Studie eine wichtige Studie, die gegen den Nutzen der PSA-basierten Früherkennung sprach,
kürzlich als fehlerhaft herausgestellt hat“, sagt DGU-Präsident Prof. Dr. Kurt Miller.
Dies müssten auch die Kassen in ihrem IGeL-Votum berücksichtigen. 2015 hatte der IGeL-Monitor
bereits sein Urteil über eine HNO-Leistung revidieren müssen. Derzeit hat das Portal sein
Urteil zum Toxoplasmose-Test zur Prüfung vom Netz genommen.
Die Präsidenten betonen: „DGU und BDU halten an ihrer bisherigen Einschätzung des PSA-Testes
und ihrer Empfehlung zu einer informierten individuellen Entscheidung zur Früherkennung von
Prostatakrebs fest.“ Laut der „Interdisziplinären Leitlinie der Qualität S3 zur Früherkennung,
Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms“ und der dazugehörigen
Patientenleitlinie wird Männern, die mindesten 45 Jahre alt sind und die sich nach Aufklärung
für die Früherkennung entschieden haben, eine Tastuntersuchung zusammen mit einem PSA-Test
empfohlen. „Die aktuelle Entwicklung bei der PLCO-Studie zeigt einen Trend zugunsten des
PSA-Testes“, sagt BDU-Präsident Schroeder. „DGU und BDU werden weiter die laufende
europäische ERSPC-Studie und die PROBASE-Studie beobachten und die gemeinsamen
Empfehlungen zur Früherkennung weiterhin auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse
abgeben“, so Dr. Schroeder weiter.
„Leitliniengerechte Aufklärung über Früherkennung heißt in der Urologie demnach auch Information und Aufklärung über die Selbstzahlerleistung PSA-Test, womit die generellen Ärzte-Diffamierungen seitens der Kassen und Verbraucherschützer jeglicher Grundlage entbehren“, sagt DGU-Generalsekretär Prof. Hakenberg mit Blick auf die aktuelle Kampagne des MDS.
Juli 2016 |
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