Das Leitlinienprogramm Onkologie hat die S3-Leitlinie zum Nierenzellkarzinom aktualisiert. Die überarbeitete
Fassung enthält auch ein Kapitel zu Diagnostik und Therapie des nicht-klarzelligen Nierenzellkarzinoms.
Therapieempfehlungen für nicht-klarzellige Nierenzellkarzinome
Etwa 20 bis 25 Prozent der Nierenzellkarzinome gehören zu den nicht-klarzelligen
Nierenzellkarzinomen. Diese wurden nun erstmals in die S3-Leitlinie aufgenommen, mit der Empfehlung,
sie entsprechend der WHO-Klassifikation einzustufen. Entsprechend dieser Klassifikation gibt es
mehr als 15 verschiedene Entitäten in der Gruppe der nicht-klarzelligen Nierenzellkarzinomen.
„Nicht-klarzellige Nierenkarzinome sind eine sehr heterogene Gruppe. Deswegen stehen wir vor der
Herausforderung, dass sie in Therapiestudien häufig nicht berücksichtigt werden. Diese limitierte
Datenlage erschwerte klare Therapiestrategien. In der Aktualisierung der Leitlinie geben wir jetzt
einen Überblick über die bestehende Studienlage in Bezug auf diese spezielle Gruppe. Orientiert
daran sprechen wir konkrete Empfehlungen aus, um damit die Behandlung von Patient*innen mit
diesen Tumorentitäten zu verbessern“, sagt Prof. Dr. Christian Doehn vom Urologikum Lübeck,
der gemeinsam mit Prof. Dr. Susanne Krege, Direktorin der Klinik für Urologie an den Evangelischen
Kliniken Essen Mitte, die Leitlinie koordiniert.
Laut Daten des Robert Koch-Instituts traten im Jahr 2018 etwa 14.800 bösartige Nierentumoren auf.
Männer sind fast doppelt so häufig betroffen wie Frauen. Knapp 95 Prozent der Nierentumoren bei
Erwachsenen waren Nierenzellkarzinome.
Behandlungsstrategien vor und nach der Operation aktualisiert
Die Leitliniengruppe stellt grundsätzlich fest, dass bezüglich sowohl der neoadjuvanten als auch
der adjuvanten Therapien noch erheblicher Forschungsbedarf besteht.
Für die adjuvante Therapie wurde in die Leitlinie erstmals eine Empfehlung für eine Immuntherapie
unter Verwendung eines Checkpoint-Inhibitors ausgesprochen. Die Empfehlung ist an das Vorhandensein
einer bestimmten (erhöhten) Risikokonstellation für ein Tumorrezidiv geknüpft.
Es besteht weiterhin keine Evidenz, eine neoadjuvante Therapie zu empfehlen
Überprüft und als weiterhin zutreffend bewertet, wurden die Empfehlungen zur neoadjuvanten Therapie.
Bisherige Studien zeigten nur eine geringe Größenreduktion des Tumors
durch neoadjuvante Therapien. Für Tumoren, die noch keine Metastasen gebildet haben, wird
keine neoadjuvante Therapie empfohlen – falls doch eine durchgeführt wird, sollte das nur im Rahmen
von Studien geschehen.
Die S3-Leitlinie entstand unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für
Urologie (DGU) und der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) und
unter Mitwirkung von 33 weiteren Fachgesellschaften und Organisationen. Ziel ist es, evidenzbasierte
Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die Therapie von Patient*innen mit Nierenzellkarzinomen zu
verbessern.
Die gesamte S3-Leitlinie zum Nierenzellkarzinom ist auf der Website des
Leitlinienprogramms Onkologie abrufbar.
Die Inhalte sind in der kostenfreien Leitlinien-App integriert. Android-Smartphone-
und iPhone-Nutzer können die Leitlinien-App hier herunterladen:
www.leitlinienprogramm-onkologie.de/app/
28. Februar 2023 |
© 2003-2025 pro-anima medizin medien
–
impressum
–
mediadaten
–
konzeption
–
datenschutz