NowCheck COVID-19 Antigen Test
Praxispersonal vermehrt auf SARS-COV-2 schnelltesten


Seit dem 15. Oktober werden Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2, die wie der NowCheck COVID-19 Ag Test bestimmte Kriterien erfüllen, empfohlen. Die Nationale Teststrategie befürwortet vor allem die vermehrte Testung des Praxispersonals. Antigen-Schnelltests weisen in einer nasopharyngealen Abstrichprobe Virusantigene nach. Sie sind etwas weniger sensitiv als die PCR. Ein positives Ergebnis zeigt allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit an, dass die getestete Person relevante Virusmengen abgibt und somit infektiös ist.

Momentan führt die Foundation for Innovative New Diagnostics (FIND) eine unabhängige Überprüfung von Antigen-Schnelltests durch. FIND ist eine gemeinnützige Institution, die eng mit der WHO zusammenarbeitet. Von den bisher evaluierten Tests (Stand 16. Oktober 2020) zeigte der NowCheck COVID-19 Antigen-Schnelltest (Vertrieb: concile GmbH) in den ersten sieben Tagen der Infektion mit 92,2% die höchste Sensitivität. Die Spezifität betrug 97,6% [1]. Der NowCheck COVID-19 Antigen-Schnelltest ist vom BfArM für den Einsatz im Rahmen der Nationalen Teststrategie in Deutschland gelistet [2].

Verbreitung von SARS-CoV-2 durch Arztpraxen verhindern

Anspruch auf einen Antigen-Schnelltest haben seit dem 15. Oktober 2020 insbesondere symptomlose Mitarbeiter in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Besucher von Pflegeeinrichtungen vor deren Betreten. Wenn das Ergebnis schnell vorliegen muss oder die PCR-Kapazität begrenzt ist, sollten auch symptomatische Personen, Kontaktpersonen und Einreisende aus Risikoregionen einen Schnelltest erhalten [3,4]. Praxispersonal soll laut Nationaler Teststrategie und Robert Koch-Institut „vermehrt getestet werden, um die Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus durch asymptomatische Träger in Praxen mit hoher Patienten-Fluktuation zu verhindern.“ In Gebieten mit erhöhter 7-Tages-Inzidenz >50/100.000 werden vorsorgliche wöchentliche Reihentestungen des Personals empfohlen [3]. Eine neue Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sieht für diese Personengruppen eine Erstattung von 15 Euro für die Testdurchführung plus 15 Euro für Abstrich, Patientengespräch und Ergebnismitteilung vor. Außerdem werden die Sachkosten für die Testkassette mit maximal 7 Euro erstattet [4].

[1]Foundation for Innovative New Diagnostics (FIND)
www.finddx.org/covid-19/sarscov2-eval-antigen/ [21.10.2020]
[2]Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html [21.10.2020]
[3]Robert Koch Institut (RKI) www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Nat-Teststrat.html [21.10.2020]
[4]Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (RVO) www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/ Corona-Test-VO_BAnz_AT_141020.pdf [21.10.2020]


Quelle: concile GmbH



Oktober 2020


Warning: include(../cols3/aa_meldungen.php): failed to open stream: No such file or directory in /var/www/web383/html/uros/meldungen/aa_2020_okt_concile.php on line 126

Warning: include(../cols3/aa_meldungen.php): failed to open stream: No such file or directory in /var/www/web383/html/uros/meldungen/aa_2020_okt_concile.php on line 126

Warning: include(): Failed opening '../cols3/aa_meldungen.php' for inclusion (include_path='.:/opt/php/5.4.45/share/pear:/usr/share/pear') in /var/www/web383/html/uros/meldungen/aa_2020_okt_concile.php on line 126
fusszeile

 
       © 2003-2024 pro-anima medizin medien   –   impressum   –   mediadaten   –   konzeption
  –   datenschutz